Anfragen

 

Stadtverordnete sowie Fraktionen können zum Zwecke der Überwachung der Verwaltung schriftliche Anfragen i. S. v. § 50 Abs. 2 HGO an den Magistrat stellen.

Diese sind beim Magistrat einzureichen, welcher sie schriftlich und mündlich in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beantwortet. Auf die mündliche Beantwortung kann verzichtet werden. Es sind zwei Zusatzfragen zu gestatten wobei die Fragesteller Vorrang haben. Die Anfragen müssen mindestens 19 Kalendertage vor der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung beim Magistrat vorliegen.

Die Anfragen werden immer am Anfang jeder Sitzung, nach den Berichten, beantwortet.

Da diese Anfragen ein wichtiges Mittel zur Überwachung der Arbeit des Magistrats sind, haben wir uns entschlossen, nicht nur unsere Anfragen, sondern alle Anfragen und die schriftlichen Antworten hier einzustellen, obwohl Sie diese auch im Ratssystem der Stadt Maintal (externer Link) unter der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung finden.

Die Beantwortung der Zusatzfragen finden Sie in den Sitzungsvideos (externer Link)