die WAM-Fraktion stellt nachfolgenden Änderungsantrag zum Änderungsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen für TOP 6 der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung vom 05./06.11.2018, der unseren Änderungsantrag vom 29.10.2018 ersetzt, der hiermit zurückgezogen wird:

Der Antrag wird wie folgt geändert:

  1. Ziffer 2. Höhe des angebotenen Bio-Anteils: Der Prozentsatz wird jeweils von 20% auf 30% gesetzt.
  2. Ziffer 9. Zuschlagskriterien werden wie folgt gesetzt:
    Preis = 40%
    Güte und Qualität des Ernährungskonzeptes = 25%
    Qualität und Güte der eingesetzten Lebensmittel/Rohstoffe = 30%
    Transportleistungen usw. = 5%

 

Begründung:

Die Qualität der Nahrungsmittel stellt das bedeutendste Kriterium für die Ernährung unserer Kinder dar. Deswegen sollte es ein Hauptschwerpunkt darstellen.

Die Sensorik ist nach Aussage der Kanzlei Görg ein nur schlecht begründbares Kriterium, weswegen dieses Ausscheiden sollte.